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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Zum Werk Ziel des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist es, Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft zu schützen, indem Unternehmen stärker in die Pflicht genommen werden. Die in dem Gesetz festgelegten Pflichten betreffen etwa die Einrichtung eines Risikomanagements und die Durchführung einer Risikoanalyse, das Ergreifen von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Schaffung von Beschwerdemöglichkeiten sowie Dokumentations- und Berichtspflichten. Dieser Kompaktkommentar stellt die neuen ...

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